
Die Wahlen zur Nationalversammlung waren die ersten allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen auf Reichsebene. Sie wurden von wichtigen Änderungen im Wahlrecht geprägt: erstmals durften Frauen wählen!
Neben der Einführung des Frauenwahlrechts wurde durch das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 die Herabsetzung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und die Einführung des Verhältniswahlrechts festgelegt.
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Bundesarchiv (19. Januar 2019). 100 Jahre: Wahlen zur Nationalversammlung. Weimar - Wege zur Demokratie. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/m2s6