Das Ende der deutsche Kolonien und Kolonialrevisionismus

BArch, Bild 137-034473, o. Ang.
Tiko, Kamerun: Verladen von Bananen, ca. 1912/1930

Mit Unterzeichnung des Versailler Vertrag am 28. Juni 1919 verzichtete das deutsche Reich in Artikel 119 „zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf alle seine Rechte und Ansprüche in Bezug auf seine überseeischen Besitzungen“. Die ehemaligen deutschen Kolonien wurden unter die Mandatsherrschaft des Völkerbundes gestellt. Dieser übertrug sie wiederum an die Mandatsmächte Großbritannien (Teile Togos, Kameruns und Deutsch-Ostafrikas, heute Tansania), Frankreich (Teile Kameruns und Togos), Südafrika (Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia), Belgien (Teile Deutsch-Ostafrikas, heute Ruanda und Burundi), Australien (Deutsch-Neuguinea), Neuseeland (Samoa) und Japan (Kiautschou, Inseln im nördlichen Pazifik). Die deutschen Bewohner der Mandatsgebiete wurden – mit Ausnahme von Südwestafrika – ausgewiesen.

Im aktuellen Fokusthema in unserem Quellenportal “Weimar – Die erste deutsche Demokratie” können Sie jetzt in Dokumenten, Plakaten und Fotos aus den Beständen des Bundesarchiv mehr zum Thema “Dekolonisierung und Kolonialrevisionismus” entdecken. Auch Ausschnitte aus dem Film “Deutsche Pflanzer am Kamerunberg” von Paul Lieberenz aus dem Jahr 1936 sind zu sehen.

Link zur virtuellen Galerie im Fokusthema

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bundesarchiv (8. August 2019). Das Ende der deutsche Kolonien und Kolonialrevisionismus. Weimar - Wege zur Demokratie. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/m2sq


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