Auseinandersetzungen um die Vereidigung der Reichsbeamten auf die Verfassung
Vor 100 Jahren wurde am 11. August die Weimarer Verfassung vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichnet. Am 14. August 1919 trat sie in Kraft.
Da die neue Reichsverfassung einen grundlegenden Wandel der Staatsform beinhaltete, wurde in Artikel 176 der Verfassung festgelegt, dass alle öffentlichen Beamten und Angehörigen der Wehrmacht auf die Verfassung zu vereidigen seien. Kern der Eidesformel war der Treueschwur auf die Verfassung.
Dieser Eid war jedoch keineswegs unumstritten. Aus verschiedenen Presseberichten und Eingaben an die Reichskanzlei wird deutlich, dass nicht alle Beamte in ihrem Selbstverständnis die Abschaffung der Monarchie verinnerlicht hatten.
In ausgewählten Dokumenten in einer neuen virtuellen Galerie im Quellenportal “Weimar – Die erste deutsche Demokratie” wird dies auch durch die Betonung des Unterschieds zwischen privater politischer Gesinnung und dem Treueschwur im dienstlichen Kontext deutlich.
Neben Dokumenten enthält die Galerie auch Fotos und eine Audioaufnahme der Rede von Friedrich Ebert vor der Nationalversammlung zu seiner Vereidigung als Reichspräsident am 21. August 1919.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bundesarchiv (15. August 2019). “Und niemand übernimmt eine neue Belastung seines Gewissens, der diesen Eid leistet.” Weimar - Wege zur Demokratie. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/m2sr