Vor 100 Jahren: Gründung des Reichsarchivs

BArch, Bild 102-16890 / Pahl, Georg
Reichsarchiv in Potsdam, März 1930

Vielleicht zunächst überraschend, geht die Gründung des Reichsarchivs 1919 auf eine Bestimmung im Versailler Vertrag vom Juni 1919 zurück. In Art. 160 des Versailler Vertrages wurde festgelegt, dass der Große Generalstab aufgelöst werden musste.

Es stellte sich daher die Frage, was mit dessen umfangreichen militärischen Archivalien (und dem fachkundigen Personal) geschehen sollte. Generaloberst Hans von Seeckt schlug der Reichsregierung in einer Denkschrift vom 12. Juli 1919 die Umwandlung der kriegsgeschichtlichen Abteilungen des Großen Generalstabs in ein Reichsarchiv vor. Mit Kabinettsbeschluss vom 5. September 1919 wurde dann das Reichsarchiv begründet und zum 1. Oktober 1919 als zivile zentrale Behörde unter der Leitung des Präsidenten Hermann Ritter Mertz von Quirnheim eingerichtet.

Eine virtuelle Galerie bietet weitere Informationen und lässt mit Fotos und Dokumenten einen Einblick in die Gründungsphase des Reichsarchivs zu.

Das Bundesarchiv richtet anlässlich der Gründung des Reichsarchivs vor hundert Jahren eine Konferenz im DHM in Berlin aus, die am 22.10.2019 mit einem Festvortrag von Prof. Dr. Jörn Leonhard eröffnet wird.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bundesarchiv (22. Oktober 2019). Vor 100 Jahren: Gründung des Reichsarchivs. Weimar - Wege zur Demokratie. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/m2sw


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