Digitalisierung (4):

R 3301 Reichsministerium für Wiederaufbau

BArch, Bestand R 3301, Ausschnitt aus einem Deckblatt einer Akte

Das Reichsministerium für Wiederaufbau wurde am 7. November 1919 errichtet.

Es war zuständig für Reparationsangelegenheiten und sollte die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die Deutschland durch den Friedensvertrag von Versailles auferlegt worden waren, umsetzen. Der Begriff “Wiederaufbau” bezog sich auf die geplante Beteiligung beim Wiederaufbau der zerstörten ehemaligen Kriegsgebiete in Belgien und Frankreich.

Um dem neuen Reichsministerium eine Geschäftsgrundlage zu geben, wurden ihm einige Reichsbehörden nachgeordnet, die ursprünglich dem Geschäftsbereich anderer Ministerien, v.a. des Auswärtigen Amtes und des Reichsfinanzministeriums, angehörten.

Das Reichsministerium für Wiederaufbau stand daher immer im Schatten dieser beiden Ministerien. Auch durch die Hinzunahme der Abwicklungsaufgaben des mit Wirkung vom 1. April 1920 aufgelösten Reichskolonialministeriums wurde diese Grundlage nicht günstiger.

Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrkampf und der Stabilisierung der deutschen Währung 1923 traten das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium für die Auflösung des Wiederaufbauministeriums ein. Die seit der Schaffung der Rentenmark eingeleiteten Sparmaßnahmen innerhalb der Reichsverwaltung waren die Begründung für die Auflösung des Ministeriums. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 8. Mai 1924 (RGBl. I S. 443) wurde am 11. Mai 1924 das Ministerium, lange bevor der Dawes-Plan als Neuregelung des Reparationsproblems am 1. September 1924 wirksam wurde, aufgelöst.

Die Angelegenheiten des Reichsministeriums für Wiederaufbau übernahm fast ausschließlich das Reichsfinanzministerium, in dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich sich zuletzt noch von 1930 bis 1933 die Restverwaltung für Reichsaufgaben mit der Abwicklung der Reparations- und Kolonialangelegenheiten befasste.

Von den überlieferten Unterlagen des Ministeriums wurden neben einzelnen Akten zur Organisation des Ministeriums und der allgemeinen Organisation des Wiederaufbaus vor allem Akten zum Versailler Vertrag und seiner Durchführung digitalisiert.
Insgesamt können aktuell 211 Akten des Bestandes online recherchiert werden.

Digitalisierung im Rahmen des Projektes “Weimar  – Die erste deutsche Demokratie

Seit Beginn des Projektes wurden fast 10.000 Akten aus verschiedenen Beständen digitalisiert. Vor allem seit Beginn des Jahres 2019 konnten zahlreiche Quellen online zugänglich gemacht werden. Deren Benutzung setzt damit nicht mehr eine Reise in die Lesesäle in Berlin-Lichterfelde, Freiburg und Koblenz voraus, sondern ist orts- und zeitunabhängig online möglich.

Im Quellenportal “Weimar – Die erste deutsche Demokratie” sind in der Rubrik “Finden” alle Aktenbestände, zu denen Digitalisate vorhanden sind, übersichtlich aufgelistet, und die jeweilige Quellenauswahl ist inhaltlich beschrieben.

Die einzelnen, für die Digitalisierung ausgewählten Bestände werden in diesem Blog in einer kleinen Reihe vorgestellt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bundesarchiv (23. Januar 2020). Digitalisierung (4): Weimar - Wege zur Demokratie. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/m2t4


Ein Gedanke zu „Digitalisierung (4):

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