Mietvertrag für das Nationaltheater in Weimar

Unsere Quellen zur Weimarer Republik helfen nicht nur die „große Politik“ zu verstehen, sondern bieten auch einen Einblick in die Alltagsgeschichte.

in: Barch, R 1501/116825

Bei dem hier präsentierten Dokument aus dem Bestand R 1501 Reichsministerium des Innern handelt sich um den Mietvertrag vom 6. bzw. 11. Juni 1919 zwischen dem Reichsministerium des Innern, dem Staatsministerium in Weimar und dem Großherzoglichen Hofmarschallamt zur Nutzung einer großen Anzahl von Räumlichkeiten, um einen geeigneten Tagungsort für die 421 Mitglieder der Nationalversammlung bereitstellen zu können. Das Parlament war am 19. Januar 1919 mit der Aufgabe gewählt worden, eine Verfassung auszuarbeiten. Da man Berlin für einen solchen Zweck nach den vorangegangenen, gewaltsamen Ausschreitungen und Unruhen als ungeeigneten Ort einstufte, entschied man sich für die kulturell bedeutsame Stadt Weimar in Thüringen. Der Reichsfiskus, vertreten durch das Reichsministerium des Innern, mietete daher von den entsprechenden Stellen in Weimar fast das gesamte Theatergebäude sowie Teile des Residenzschlosses und des „Ilmpavillons“ an, zudem das Sophienstift, das als provisorische Post- und Polizeistation dienen sollte. Auffällig ist der große Anteil, den Schadensersatz- und Haftungsvereinbarungen im Vertrag einnehmen – hierfür erscheint als plausible Erklärung, dass die Vermieter Ausschreitungen auch in Weimar für möglich hielten und sich gegenüber eventuellen Schäden an Einrichtung und Gebäuden abzusichern versuchten.

Der Bestand R 1501 Reichsministerium des Innern ist in einer umfangreichen Auswahl für die Digitalisierung vorgesehen. So werden beispielsweise die Klassifikationsgruppen „Besetzte Gebiete“, „Frieden“ und „Politik“ aus der Teilklassifikation „Bände 5 – 13“ komplett digitalisiert. Trotz Kriegsverluste umfasst der Bestand mehr als 51.000 Akteneinheiten. Eine Digitalisierung vom Mikrofilm statt vom Original macht in diesem Fall die Bereitstellung großer Aktenkomplexe möglich. Weitere Informationen zum Bestand R 1501 finden Sie in unserem Recherchesystem invenio (https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/direktlink/8c7f5920-b146-4764-8416-d9895e6ec8e9/).

(Text und Bearbeitung: Kent Michaelis)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bundesarchiv (29. März 2017). Mietvertrag für das Nationaltheater in Weimar. Weimar - Wege zur Demokratie. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/m2qa


3 Gedanken zu „Mietvertrag für das Nationaltheater in Weimar

  1. Vielen Dank für den interessanten Beitrag und für die Präsentation von Quellen aus dem Bundesarchiv! Im Impressum schreiben Sie, die Nutzung der Quellen sollte nur mir Angabe der Signatur erfolgen. Sie könnten zusätzlich eine CC-Lizenz vergeben, das würde für die Nutzer_innen die Dinge klären und eindeutig machen. Wir empfehlen generell CC-BY, aber auch CC-BY-NC-SA wäre ein Fortschritt: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de
    Zu CC-Lizenzen bei hypotheses siehe den Beitrag “Bloginhalte und Urheberrecht”: http://bloghaus.hypotheses.org/258

    • Vielen Dank für die Rückmeldung und die Hinweise zu Lizenz- und Urheberrechtsfragen. Präzise Angaben über die Bedingungen einer Weiternutzung unserer Digitalisate sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir befinden uns hinsichtlich dieser Fragen gerade in einem internen Diskussionsprozess, da wir eine Lösung anstreben, die über den Blog hinaus möglichst für alle online präsentierten Digitalisate des Bundesarchivs gelten kann. Angesichts der großen Menge an sehr unterschiedlichen Digitalisaten, die in den nächsten Jahren entstehen werden (u.a. Akten, Bilder, Filme), sind noch einige offene Punkte zu klären.

      • Vielen Dank für die Antwort, das ist natürlich sinnvoll, hier auf eine einheitliche Lösung zu achten. Für unsere Leserinnen und Leser fasse ich also zusammen, dass man Ihre hier veröffentlichten Bilder weiterverwenden darf (im eigenen Blog etwa), wenn man die Signatur des Bundesarchivs richtig wieder gibt.

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